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Stichwort English Beschreibung
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz German Act for Promoting Closed Substance Cycle Waste Management and Ensuring Environmentally Compatible Waste Disposal Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) in der Fassung vom 1. Juni 2012

Das KrW-/AbfG dient der Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und der Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen.

Definiert werden Abfälle als alle beweglichen Sachen, die im Anhang I. des Gesetzes katalogisiert sind und deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.
Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung.

Abgestrebt wird, dass bis zum Jahr 2020 65 Prozent aller Siedlungsabfälle recycelt und 70 Prozent aller Bau- und Abbruchabfälle stofflich verwertet werden sollen.
Es gibt eine „Abfallhierachie“, nach der vorgegangen werden soll, nämlich

  • Vermeidung, wenn nicht möglich dann
  • Vorbereitung zur Wiederverwendung, wenn nicht möglich dann
  • Recycling (= stoffliche Verwertung), wenn nicht möglich dann
  • sonstige, zum Beispiel energetische Verwertung, wenn auch das nicht möglich
  • Beseitigung.

Zur Umsetzung des Gesetzes soll es Neuregelungen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler geben. Geregelt werden unter anderem Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen, Fragen der Produkt- und der Planungsverantwortung, der Zulassung von Abfallbeseitigungsanlagen, Informations- und Beratungspflichten der Entsorgungsträger und vieles andere mehr. Verstöße gegen das Gesetz sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit der Verhängung von Bußgeld geahndet.